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Full-Service-Energieberatung

Full-Service-Energieberatung

Wir bieten deutschlandweit für Unternehmen und Privatpersonen eine ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschlussbericht zu allen Maßnahmen. Wir bieten ganzheitliche Energieberatung von der Fördermittelberatung, über Maßnahmenbegleitung bis zum Abschluss aller Maßnahmen
Energieberatung für Wohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude

Bei einem persönlichen Gespräch bewerte ich dein Gebäude und wir schauen gemeinsam welche Sanierungsschritte sinnvoll für dein Gebäude sind. Individueller Sanierungsfahrplan iSFP (Gebäudeanalyse, Sanierungskonzepte, Wirtschaftlichkeitsberechnung) Zusatzförderung +5% für Sanierungen BEG EM Energieausweise bei Vermietung oder Verkauf (Bedarfs- und Verbrauchsausweise) KFW-Effizienzhaussanierung (Berechnung & Nachweis für die Bestätigung zum Antrag und Bestätigung nach Durchführung)
Energieberatung vom Energieberater

Energieberatung vom Energieberater

Unabhängige Energieberatung Eine unabhängige Energieeffizienzberatung ist unter anderem die Voraussetzung für die Beantragung staatlicher Fördermittel für Ihr energetisch optimiertes Bauvorhaben. Dies bezieht sich auf mögliche Zuschüsse oder Darlehen im Rahmen eines Neubaus oder einer energieeffizienten Sanierung. Vor Ort Energieberatung Bei einer Vor-Ort-Energieberatung analysieren wir in einem ersten Termin den aktuellen Zustand Ihres Objektes. Bei diesem Termin besprechen wir mit Ihnen konkret Ihre Pläne und Wünsche bezüglich einer eventuellen energetischen Modernisierung. Wir berechnen auf Basis der Analyse und unseres gemeinsamen Gespräches verschiedene Modernisierungsvarianten und erstellen eine konkrete Handlungsempfehlung. Bei einem zweiten persönlichen Gespräch, erläutern wir den umfassenden Bericht mit den ermittelten Varianten bzw. Handlungsempfehlungen. Wir zeigen Ihnen konkret, was Sie eine energetische Modernisierung kostet, wie viel Energiekosten Sie dadurch einsparen und wie sich Ihr Vorhaben für Sie rechnet.
PROJEKT­ENTWICKLUNG

PROJEKT­ENTWICKLUNG

Photovoltaik Projektentwicklung für Unternehmen Umfangreiches Leistungsverzeichnis Je größer die geplante PV-Anlage, desto wichtiger ist eine umfassende Projektplanung und Kostenaufstellung. Wir erstellen für Ihr Photovoltaik-Projekt ein detailliertes Leistungsverzeichnis, dass auch steuerliche, rechtliche und finanzielle Fragen beinhaltet. Unser Gesamtkonzept für Ihr Photovoltaikprojekt berücksichtigt sowohl die konkreten Standortbedingungen als auch Ihre Ziele – denn Sie entscheiden, wie Ihre PV-Anlage sich rentieren soll. Dass sie das tut, stellen wir mit unserer Projektierung sicher. Detaillierte Datenerfassung Wir beraten Sie ausführlich unter Berücksichtigung Ihrer Investitionsziele (gewünschte Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad, Abschreibungsmodell etc.). Dazu erfassen wir alle notwendigen Daten, inkl. Lastgang-Simulation und Verbrauchsprognose, Solarkataster-Check und Verschattungsanalysen für Dach- und Freiflächen. Wirtschaftlichkeits­betrachtung Anhand Ihrer Standortbedingungen, der Investitionsziele und Ihrer Eigenverbrauchsquote erstellen wir eine umfassende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einer Ertragsprognose Ihrer PV-Anlage, in mehreren Nutzungsszenarien. Unabhängige Finanzberatung und Fördermittel-Check Wir erstellen eine Übersicht über alle in Frage kommenden Förderungen für Unternehmen und beraten Sie unabhängig und kompetent zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Photovoltaikanlage in Thüringen. Auf Wunsch vermitteln wir auch Photovoltaik zur Miete oder Pacht, was sowohl den finanziellen als auch den Arbeitsaufwand für Sie auf fast Null reduziert.
Führungskräfte Coaching

Führungskräfte Coaching

Insbesondere beim agilen Wandel ändert sich die Rolle der Führungskraft wie sonst selten. Ich begleite diesen Wandel und unterstütze Sie auf Ihrem Weg!
ABSCHREIBUNG

ABSCHREIBUNG

Abschreibung (AfA) Photovoltaikanlage - IAB Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung (§ 7 g EStG), Linear & degressiv. Dass die Einnahmen und Ausgaben rund um eine Photovoltaikanlage in der Steuererklärung aufgeführt werden müssen, ist jedem Unternehmen klar. Aber auch Privatpersonen werden zu Gewerbetreibenden und müssen Umsatzsteuer abführen, sobald sie den Strom aus ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Dafür können sie sehr lohnende Abschreibungsmodelle in Anspruch nehmen, die den Betrieb einer PV-Anlage zusätzlich lukrativ machen. Rund um den Betrieb einer Photovoltaikanlage gibt es einige spezielle Regelungen, die zum Teil schon vor der Planung einer solchen Anlage bedacht und berechnet werden sollten. Wir unterstützen Sie gern mit unserer langjährigen Erfahrung dabei. Daneben empfehlen wir Ihnen dringend, als Besitzer einer PV-Anlage, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Einerseits können Sie auf diese Weise sichergehen, sich keine lukrative Abschreibungsmöglichkeit entgehen zu lassen. Andererseits vermindern Sie damit das Risiko, in Ihrer Steuererklärung falsche Angaben oder Berechnungsfehler zu machen. 3 Nutzungstypen von PV-Anlagen: Varianten zur Abschreibung Es gibt verschiedene Beweggründe, aus denen Photovoltaikanlagen angeschafft und betrieben werden. Je nachdem, welche Absicht Sie verfolgen, müssen Sie sich mit unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen und zum Teil andere Entscheidungen treffen: PV-Anlage zur reinen Eigennutzung Umsatzsteuer-Vorteile aus PV-Anlage nutzen PV-Anlage als Steuersparmodell Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Eigenverbrauch Fokus: Stromvermarktung Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuerpflicht Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen Umsatzsteuervorteil für Anschaffung nutzen keine Steuererstattung, keine Einkommensteuer 2 Jahre lang monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, 5 Jahre lang jährliche Umsatzsteuererklärung lineare/degressive Abschreibung der Anlagenkosten in Einkommensteuer (plus IAB und ggfs. Sonderabschreibung) keine Gewinnerzielungsabsicht -> „Liebhaberei” beim Finanzamt deklarieren nach 5 Jahren Wechsel in Kleinunternehmerregelung Abschreibung des Stromspeichers/Batteriespeichers möglich bei Gewinnerzielungsabsicht (mehr Stromverkauf als Eigennutzung) kein bürokratischer Aufwand, kein Profit (außer Kostenersparnis) erhöhter bürokratischer Aufwand in den ersten Jahren, geringer Profit + Kostenersparnis hoher bürokratischer Aufwand, hoher Profit -> für Privatpersonen -> für Privatpersonen und ggfs. kleine Unternehmen (kein Wechsel zur KU-Regel möglich) -> für Unternehmen Was Sie bei der Abschreibung (AfA) Ihrer Photovoltaikanlage beachten müssen Die 3 wichtigsten steuerlichen Regeln zum Abschreiben von PV-Anlagen: Bereits 3 Jahre vor der Installation Ihrer PV-Anlage können Sie nach § 7g EStG bei der Einkommensteuer 40 % Ihrer gesamten Anschaffungskosten (sowohl für die PV-Anlage als auch für den Stromspeicher) als Investitionsabzugsbetrag (IAB) steuerlich geltend machen – entweder einmalig oder über 3 Jahre verteilt. Als Nachweis genügt es, wenn Sie ein Gewerbe zum Betrieb einer PV-Anlage anmelden. Im Anschaffungsjahr und in den 3 Jahren danach können Sie nochmals 20 % der gesamten Anschaffungskosten als Sonderabschreibung absetzen.* Den Restwert der PV-Anlage können Sie über die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme abschreiben, wobei für die Verteilung mehrere Optionen möglich sind. * Die Bedingung für die Sonderabschreibung ist, dass Sie Ihre PV-Anlage zu mindestens 90 % gewerblich nutzen und als Unternehmen nicht mehr als 204.517 Euro an Anlagevermögen besitzen. Die Sonderabschreibung können nur kleine und mittelständische Unternehmen in Anspruch nehmen. Achtung: Ab Juni 2021 können sich Besitzer von kleineren PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung auf Wohngebäuden komplett von der Einkommenssteuer auf ihren Gewinn befreien lassen - auch ohne den bisher nötigen Antrag zur Anerkennung als Liebhaberei. Dies gilt für alle PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2004 errichtet wurden. PV-Anlage abschreiben: linear oder degressiv? Für die Abschreibung der Kosten einer PV-Anlage gibt es zwei mögliche Abschreibungsmodelle: das degressive und das lineare. Beide lassen sich zum Teil auch kombinieren. Die lineare Abschreibung ist einfach: Hier werden die Anschaffungskosten der Anlage über 20 Jahre gleichmäßig verteilt, in jedem Jahr können Sie 5 % des Restwerts ansetzen. Für die degressive Abschreibung wird ein prozentualer Wert berechnet, der maximal das 2,5-Fache des linearen Wertes betragen darf – also bis zu 12,5 %. Da der Wert für die degressive Abschreibung jedes Jahr anhand des neuen Restwerts neu berechnet wird, sinkt er immer weiter. Der Vorteil der degressiven Abschreibung ist ganz klar: Sie mindert zu Anfang die Steuerlast mehr als die lineare Abschreibung. Werden die jährlichen Abschreibungen geringer, kann man auch zur linearen Abschreibung zurückwechseln.